1.34. Ausgabe vom 04.02.2016 a. Formulierung: "In die Fänge der KESB" (S. 9, Kasten unten rechts); b. Anlässlich der Auswahl des Klägers 1 sei "eine saubere Evaluation gar nicht möglich" gewesen (S. 9, Kasten unten rechts); c. Das Vorgehen der Kesb Linth (im Fall des Rentners F.B.) sei "eine absolute Anmassung und Frechheit sondergleichen, sich da einzumischen" (Leserbrief [__Autor__], S. 25); d. Aussage, "es wäre endlich einmal an der Zeit, eine Gefährdungsmeldung für diese Behörde zu machen." (Leserbrief [__Autor__], S. 25).