Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: "Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde". Die Bezeichnung verkommt zu einem Hohn, wenn man sieht, was A.___________ daraus macht. Tatsächlich schützt die Behörde sich selber – und ihre Beamten." (S. 5); h. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: "wenn zudem an der Spitze der KESB Linth ein Chef steht, der sich jenseits von Verständnis und Fairness bewegt, und der unfähig ist, zu kommunizieren, wird das Malheur noch grösser." (S. 5); i. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: