1.26. Ausgabe vom 05.11.2015 a. Obertitel: "[_Herkunft_] darf Akten ihrer toten Eltern nicht sehen" (S. 1); b. "Dunkelkammer KESB" (Titel, S. 1); c. Folgende Formulierung: "Das Pech von [_Tochter des H._sel.]: Der Chef der KESB-Linth ist A.___________" (S. 1); d. Obertitel: "Neue Seite im Fehlerkatalog von KESB-Chef A.______" (S. 5); e. Titel: "Die KESB blockiert Akten für Angehörige – zum Selbstschutz" (S. 5); f. Der Kläger 1 verweigere den Kindern des Verstorbenen die Akteneinsicht (S. 5, erste, dritte und vierte Spalte); g. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: "Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde".