c. Der Kläger 1 sei einem "Gutachten à la Mike Shiva aufgesessen" (Titel, S. 11); d. Als die F.__ ein Ferngutachten erstellt und ihn damit bei der Kesb Linth diffamiert habe, um so CHF 300'000 "zurück zu erpressen" habe sich der Kläger 1 "sofort festgebissen" (S. 11, erste Spalte); e. Der Satz "Ausser der KESB-Direktor labt sich daran" (S. 11, dritte Spalte); f. Die Formulierung: "Das ist inklusive Inserate, Eingabefrist und mehrstufigem Bewerbungsgesprächen für eine derart wichtige Aufgabe verdächtig kurz." (S. 11, Kasten, vierte Spalte); g. Die Bemerkung, der Kläger 1 sei der "Handlanger" der Firma F.__