1.13. Ausgabe vom 11.06.2015 a. Behauptung, der Kläger 1 und die Kesb Linth hätten nur aufgrund des Mediendrucks gewisse von der Beklagten geforderte Massnahmen umgesetzt: - "Der Mediendruck scheint zu nützen. Nach dem letzten ON-Artikel bekommt der 15-jährige [_Herkunft_] Bube laufend gute Noten…" (Bildlegende S. 3); - Der öffentliche Druck nützt. Doch der öffentliche Druck scheint zu nützen. Exakt seit dem letzten ON-Artikel – welch schöner Zufall – erhält Marco laufend gute Noten."