c. (Erstmalige) Verwendung der Formulierung, jemand gerate "in die Fänge" der Kesb Linth in der ersten Spalte (S. 7); d. Bezeichnung der Massnahme für Marco H. als "Verbannung" (erste Spalte S. 7); e. Zitat des Leserbriefs, in welchem dem Kläger 1 "falsches Machtbewusstsein" vorgeworfen wird (Kasten unten rechts auf S. 7); f. Behauptung, der Kläger 1 beziehe als Leiter der Kesb Linth ein Jahressalär von CHF 240'000 (Kasten unten rechts auf S. 7). -4-