{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\nDie ON berichteten über den Fall 'S._______' in der Ausgabe vom 28. Juli 2016 mit einer Kurznachricht auf der Titelseite (kläg.act. 250) und einem Bericht sowie einem\nKommentar des Beklagten 2 unter der Rubrik \"Lokalspiegel\" (kläg.act. 251). Die Kurznachricht auf der Frontseite trägt den Titel \"Der [_Herkunft_] S.________ in der Mühle\nder KESB / '… und dann waren meine Kunden weg'\", enthält ein Bild von S.________\nmit der Legende \"S.________: Dank KESB vom Spital in die Psychi und noch viel\nmehr\" und beginnt im Vorspann damit, dass \"[d]ie KESB\" S.________ auf einen Schlag\nseine Freiheit, seine Selbstbestimmung und seine Kunden genommen habe\n(kläg.act. 250). Anschliessend wird beschrieben, dass S.________ kurz ins Spital [Ort]\nhabe müssen, ihn \"dieses\" (also das Spital) gegen seinen Willen direkt aus dem Spitalbett in die \"Psychi [_Ort_]\" gebracht habe, wo er \"der KESB\" ein Papier habe unterscheiben müssen, aufgrund dessen sich die Behörde das Recht herausgenommen\nhabe, ihm seine Treuhandkunden wegzunehmen. Der auf S. 5 (kläg.act. 251) folgende\nBericht \"S._______: Beistand schliesst seine Firma / Wie S.___ seine Kunden und die\nSelbstbestimmung verlor\" befasst sich zunächst mit der persönlichen Situation von\nS._________ und mit seiner fürsorgerischen Unterbringung in der Klinik\n[___Name___]. Dem Leser wird dabei mitgeteilt, dass die Einlieferung – wie dem Autor\nbekannt sei, da S._______ die Klinik von der Schweigepflicht befreit habe – \"[z]ur\nHauptsache wegen 'leichter Unruhe, leicht eingeschränkter zeitlicher Orientierung,\nmisstrauischer Grundhaltung und Anzeichen von [_____]'\" erfolgt sei. Anschliessend\nwird unter dem Untertitel \"Dann kommt die KESB\" erzählt, wie der Kläger 1 den Treuhänder T.______ zu S.'s_ Beistand bestimmt habe. Der folgende Abschnitt mit dem Titel \"S.__ unterschreibt in Not\" erzählt aus Sicht von S.________, wie er von Beistand\nT.____ zur Unterzeichnung eines Papiers (beinhaltend die Erstellung einer Liste seiner\nTreuhandkunden) gedrängt worden sei, damit er aus der Klinik entlassen werde. Zum\nSchluss des Abschnitts fügt der Beklagte 2 an: \"Wenn dem so war, war das Erpressung, denke ich\". Der letzte Abschnitt des Berichts handelt schliesslich davon, dass\nS._______ bei seiner Rückkehr nach Hause machtlos – d.h. bewacht von zwei herbeigerufenen Polizisten – habe zusehen müssen, wie sein Beistand seine Kunden-Dos-\nsiers eingepackt habe (kläg.act. 251). Rechts neben dem Bericht befindet sich der\nKommentar des Beklagten 2, welcher wie folgt lautet:\n\n\"Neue, unheimliche Dimensionen\n- 188 -\n\nIch habe S.________ mehrmals besucht. Zugegeben, er ist ein 'Kauz', aber ein liebenswerter. Und\nwie viele unserer älteren Mitmenschen braucht er unsere Unterstützung. Dass man ihn aber ohne\nChance auf Gegenwehr und gegen seinen Willen in die Psychi gesteckt hat und danngleich noch die\nFirma geschlossen wird, sind wieder neue, unheimliche KESB-Dimensionen.\n\nS.___ hat zur Abgabe seiner Kunden nie ja gesagt. Das ihm von der KESB vorgelegte Papier besagte, dass über seine Kunden eine Liste gemacht werde. Dieser schon deftige Übergriff in seine Privatsphäre (und auch in die der Kunden) wurde aber noch getoppt: Mit dem faktischen Raub seiner\nKunden-Dossiers. Was geht denn die KESB S.'s_______ Geschäft an?\n\nS.__ sagt, dass er seine Unterschrift auf das ihm in der Psychi vorgelegte Papier nur gab, um frei zu\nkommen. Natürlich würde die KESB das bestreiten. Zumindest aber S.___ hat keinen Grund zur\nLüge.\n\nIch sprach mit [_Gemeinde_] Gemeindepräsident [____Name_____] über diesen Fall. Er sagte, er\nselber habe die Gefährdungsmeldung zu S.________ an die KESB gemacht. Er sei um S.__ besorgt\ngewesen. Damit wird klar: Die Gemeinde meldet ihre Bürger (und ehemaligen Steuerzahler) der\nKESB, diese nimmt den Betroffenen die Selbstbestimmung weg – etwas vom Schlimmsten, das man\neinem Menschen antun kann –, dann wird der Wehrlose in die Psychi verfrachtet und obendrein wird\nnoch seine Firma geschlossen. Ich glaube nicht, dass ein solches System Zukunft hat\" (kläg.act. 251).\n\nDie Beiträge über S._______ stiessen auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 auf eine\ngrosse Resonanz, worüber der Beklagte 3 in einem Artikel in der Folgeausgabe vom\n4. August 2016 mit dem Titel \"Viele Facebook-Kommentare zum neuen Fall eines\nKESB-Opfers / Heftige Reaktionen zu S.________\" berichtete (kläg.act. 253). In diesem Artikel finden sich u.a. folgende Passagen:\n\n\"[…] Wie die ON berichtet hatten, war der Rentner in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und dann\nseiner wirtschaftlichen Existenz beraubt worden. Verfügt hatte das die KESB Linth unter A._________\n____.\" (Vorspann)\n\noder\n\n\"Für andere Kommentare sind die KESB und ihre Chefs: 'Schwerverbrecher', 'herzlos', 'unmenschlich', 'kriminelle Organisation', Greuelverein'. Teilweise werden noch härtere Begriffe verwendet\"\n(3. Spalte; beides kläg.act. 253).\n\n4.11.3 Beurteilung der Vorinstanz und Würdigung\n\n"}