{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\nDie ON kamen wiederholt auf die Wahl des Klägers 1 zum Präsidenten der KESB Linth\nzu sprechen, ein erstes Mal in einem Textkasten auf S. 7 der ON-Ausgabe vom 23. April 2015 (kläg.act. 44) mit dem Titel \"Ist A.___ der richtige KESB-Chef?\". In diesem befassen sie sich mit seiner Abwahl als Präsident der Gemeinde [___Name___] und der\nungenügenden Bürgernähe und Sozialkompetenz, die ihm im Vorfeld dazu von Parteivertretern und Bürgern vorgeworfen worden sei. Ebenfalls thematisiert werden ein Leserbrief von Ex-Mitgliedern eines _______clubs (Stichwort \"falsches Machtbewusstsein\"), das Wahlprozedere, Mitteilungen des Stadtrats und die auch in seinem neuen\nAmt schlecht zu klappen scheinende Kommunikation (mit den ON). Ein nächstes Mal\nErwähnung fand die Wahl des Klägers 1 in einem auf S. 5 der ON-Ausgabe vom\n16. Juli 2015 abgedruckten Kommentar des Beklagten 2 (\"Das Schweigen der KESB\"\n[kläg.act. 50]). Darin wird der Kläger 1 als der \"falsche Mann\" für den Posten als Chef\nder KESB-Linth bezeichnet, betont, dass er seinerzeit als Gemeindepräsident von\n- 181 -\n\n[__Name___] klar abgewählt worden sei, und wiederum hervorgehoben, dass ihm dabei von Bürgern und politischen Parteien im [___Zeitung___] unzureichende Kommunikationsfähigkeit und ungenügende Sozialkompetenz vorgeworfen worden seien.\n\nErneut und etwas ausführlicher aufgegriffen wurde das Thema dann rund zwei Monate\nspäter in der ON-Ausgabe vom 27. August 2015. Dort findet sich auf S. 11 neben einem Bericht über das Verhalten des Klägers 1 im Fall 'G.___________' ein Textkasten\nmit der Überschrift \"A.'s__ schnelle Wahl\" (kläg.act. 146). Im Textkasten wird beschrieben, dass der Kläger 1 vom Stadtrat der Klägerin 2 bereits sieben Wochen nach Bekanntgabe der Vakanz zum neuen KESB-Chef gewählt worden sei, was inklusive Inserate, Eingabefrist und mehrstufigen Bewerbungsgesprächen \"verdächtig kurz\" für eine\nderart wichtige Aufgabe sei. Eigenartig sei auch – so der Textkasten weiter –, wie der\nKläger 1 als genügend gut qualifiziert habe gelten können. Zur Begründung dieser\nThese wird u.a. wiederum auf seine Abwahl als Präsident der Gemeinde\n[___Name___] und die zu jener Zeit angeblich im [___Zeitung____] abgedruckten Vorwürfe \"'fehlender kommunikativer Fähigkeit'\" und \"'ungenügender Sozialkompetenz'\"\nhingewiesen. Zum Schluss ist in Zusammenhang mit der Wahl des Klägers 1 zum Präsidenten der KESB Linth nochmals von einem \"erstaunlich kurzen Auswahlverfahren\"\ndie Rede.\n\nÄhnliches über die Dauer des Auswahlverfahrens und die Qualifikation des Klägers 1\nschreibt der Beklagte 2 auch in einem Kommentar, welcher in der ON-Ausgabe vom\n17. September 2015 erschien (\"Solange die Politik aber die Besetzung der KESB-\nLeitung in verdächtig kurzer Zeit abhakt, wie dies bei der KESB Linth geschehen, […]\ngibt es für Verbesserung wenig Hoffnung\" [kläg.act. 60]), sowie in einem Textkasten,\nwelcher in der ON-Ausgabe vom 4. Februar 2016 publiziert wurde (vgl. u.a. \"[…]\nA.___________ wurde von Rapperswil-Jonas Stadtrat im [______] 2014 in Rekordzeit\n– in der eine saubere Evaluation gar nicht möglich war – auf den KESB-Posten gehievt.\nTrotz der bekannten Tatsache, dass er für die soziale Aufgabe nur begrenzt geeignet\nist\" [kläg.act. 225]).\n\nIn der ON-Ausgabe vom 19. Mai 2016 werden der Wahl des Klägers 1 zum Präsidenten der KESB Linth eine eigene Kurznachricht auf der Titelseite (\"A.________ wurde\nauf den Chef-Posten gehievt / A._____: Stadtrat hat Bürger getäuscht\" [kläg.act. 207])\nsowie unter der Rubrik \"Dossier KESB\" ein ganzseitiger Bericht gewidmet (\"Rappers-\nwil-Jona: Wie A.__________ zu seinem Job kam / Wahl von KESB-Chef A.___: Es war\nein Beziehungsdelikt!\" [kläg.act. 226]). Die Kernaussagen der erwähnten Beiträge bestehen darin, dass der Kläger 1 wegen seiner engen freundschaftlichen Beziehungen\nzum damaligen Stadtrat P.____________ Chef der KESB Linth geworden sei, dass er\nvon diesem und dem damaligen Stadtpräsidenten Q.________ innert Rekordzeit konkurrenzlos (nur er und ein nicht wählbarer Ausländer seien zum Vorstellungsgespräch\n- 182 -\n\neingeladen worden) auf den \"Chef-Posten\" gesetzt worden sei und dass der Stadtrat in\neiner daraufhin versandten Pressemitteilung gelogen habe (\"aus einer grossen Anzahl\ngut qualifizierter Bewerber\"), um den Kläger 1 trotz seines bekanntlich holprigen Berufswegs gut aussehen zu lassen. Betont wird im Bericht dabei einmal mehr, dass der\nKläger nach nur sechs Jahren Amtszeit als Gemeindepräsident von [_Gemeinde_]\nhaushoch abgewählt worden sei und dass ihm Parteipräsidenten des Ortes vor der Abwahl im [___Zeitung____] und in Lokalzeitungen \"ungenügende Sozialkompetenz\",\n\"mangelnde kommunikative Fähigkeiten\" und \"falsches Machtbewusstsein\" attestiert\nhätten. Im letzten Absatz des Berichts zieht der Autor, der Beklagte 3, daraus folgende\nSchlussfolgerung:\n\n\"In Kenntnis aller Hintergründe war die Wahl A.'s__ zum Präsidenten der wichtigsten Sozialbehörde\nim St.Galler Linthgebiet nicht nur ein Fehler, sondern sie ist rechtlich fragwürdig und moralisch ein Debakel. Die politische und juristische Aufarbeitung ist nun fällig.\"\n\n"}