{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\nNach der insoweit unbestrittenen Sachdarstellung der Kläger meldete sich eine Tochter\ndes damaligen Stadtpräsidenten der Klägerin 2, Q.______, [__] Januar 2015 selbst bei\nder KESB Linth und ersuchte wegen einer persönlichen Not-Situation um Hilfe. Sie\nhabe dabei angegeben, [________] Probleme zu haben und sich daher in stationäre\nBehandlung begeben zu müssen, weshalb in dieser Zeit die Betreuung ihrer zwei Kinder nicht sichergestellt sei. Da die verantwortliche Mitarbeiterin der KESB in der Folge\nzum Schluss gelangt sei, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliege und kein förmlicher Handlungsbedarf bestehe, sei die hilfesuchende Tochter zur freiwilligen Beratung\nan das Regionale Beratungszentrum weiterverwiesen worden. Dort sei der Fall wegen\nAbwesenheit der damaligen Zentrumsleiterin, O.___________, von deren damaliger\nStellvertreterin, N.__ __________, behandelt worden, welche zusammen mit der Tochter von Q.________\n– ohne Involvierung der KESB Linth – eine private Lösung habe finden können. Die\nKinder seien daraufhin zunächst in einer Pflegefamilie und anschliessend bei den Grosseltern, also bei Q._______ und seiner Ehefrau, untergebracht worden (Klage, S. 143;\nKlageantwort, S. 126 f. und 130 f.; Duplik, S. 71 und 127).\n\n4.9.2 Beiträge in den ON\n\nDie Einleitung zur späteren Berichterstattung über den Fall 'Q.___ / Kinder bei Grossvater' erfolgte in der ON-Ausgabe vom 17. März 2016, in der über das \"Dickicht im Sozialwesen Linth\" (Kurznachricht auf der Titelseite [kläg.act. 213]) bzw. \"Das Manage-\n- 172 -\n\nment Chaos bei den Sozialen Diensten\" (Bericht auf S. 9 [kläg.act. 171]) und die Rollen, die der Stadtpräsident Q._______ und der Kläger 1 dabei spielten, berichtet wird.\nEin Hauptthema der entsprechenden Beiträge ist, dass die Chefin des Beratungszentrums Rapperswil-Jona, O.__________, aus Gründen, die der verantwortliche Stadtrat,\nP._____________, nicht nennen möchte, nach nur 16 Monaten Amtszeit entlassen\nworden sei, wohingegen sich die Chefin des Beratungszentrums Uznach halten könne,\nweil sie sich der KESB Linth unterordne resp. bei ihrem Amtsantritt eine intensivere Zusammenarbeit mit dieser versprochen habe. Als Belohnung dafür habe der Kläger 1 mit\nvier Tricks einige ihrer Fehler im Rahmen der Betreuung eines bevormundeten Millionärs (womit 'H.__sel.' [E. 4.5] gemeint war) ausgebügelt. Daneben kommen aber auch\ndie als unklar und intransparent bezeichnete Beziehung zwischen dem Zweckverband\nund der KESB Linth sowie das Kompetenzchaos und die als ungeklärt beschriebenen\nRollen von P.______, A.___ und Q.___ zur Sprache.\n\nRichtig aufgegriffen wurde der Fall 'Q.__ / Kinder bei Grossvater' in der ON-Ausgabe\nvom 26. Mai 2016, die bereits auf der Titelseite mit der Schlagzeile \"KESB und Stadtrat: Freundschaftsdienste und Sonderrechte / Wie Q.___, A.___ und P.______ agieren\"\nund einer Kurzfassung dessen aufwartet (kläg.act. 214), was später im Bericht auf S. 5\nmit dem Titel \"Sozial-Schlamassel Rapperswil-Jona und KESB, Teil 2 / KESB: Sonderdienste für den Stadtpräsidenten\" vertieft wird (kläg.act. 215). Die Kernbotschaft der\nfraglichen Beiträge lautet, dass der Kläger 1 mit Rückendeckung seines engen Freundes und Zweckverband-Chefs, Stadtrat P._______, bestehende Regeln und Hierarchien gebrochen sowie die zuständigen Stellen hintergangen habe, um es Stadtpräsident Q.____ zu ermöglichen, seine Enkel bei sich zu Hause beherbergen zu können.\nDamit hätten sie Q.___ im Trio \"Sonderrechte\" verschafft, sei dieser \"in den Genuss\nder Männerfreundschaft\" gekommen resp. sei ihm ein \"Extra-Service\" ermöglicht worden, der wohl nur Stadtpräsidenten zugutekomme. Um dies zu bewerkstelligen, habe\nder Kläger 1 zunächst den Auftrag zur Betreuung des Falls – unter Umgehung der\nZentrumsleiterin – direkt der Mitarbeiterin des Beratungszentrums N.___________ gegeben und damit einen ersten groben Fehler begangen, da er im Beratungszentrum\nkein Weisungsrecht habe und keine Aufträge erteilen dürfe. Anschliessend habe\nN._____ den Fall hinter dem Rücken ihrer Chefin geführt und damit dem Kläger 1 und\nP._______ dabei geholfen, Hierarchien auszubremsen und Angestellte in geheime Geschäfte zu verwickeln, was eine Management-Todsünde sei. Gleichzeitig sei der Fall\nals \"'freiwillige Sozialberatung'\" und \"'verwandtschaftliches Pflegeverhältnis'\" geführt\nworden, um Q.'s__ Tochter in fragwürdiger Weise \"KESB-Kosten\" und \"eine aufbewahrungspflichtige KESB-Akte\" zu ersparen. Erst im Spätherbst 2015 habe die Zentrumsleiterin O.____________ von dritter Seite erfahren, was hinter ihrem Rücken abgelaufen sei. Ihre Fragen seien jedoch abgeblockt worden und sie Ende Januar 2016 unter\nnicht geklärten Umständen von P._______ freigestellt worden. Nach Ausführungen zur\nfehlenden Auskunftsbereitschaft der involvierten Personen schliesst der Bericht mit der\n- 173 -\n\nInformation, dass P._______ für N._____ zwei Drittel der Finanzierung einer [____Aus-\nbildung____] in Management beschafft habe, und der daran anknüpfenden Bemerkung, dass sich ihre Loyalität zu \"A.__, Q.___ und P.______\" auszuzahlen scheine.\n\n"}