{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\ngedrängt sei und den Mann ins Altersheim und die Frau in Handschellen in die psychiatrische Klinik eingeliefert habe. Auf S. 7 derselben Ausgabe folgt unter der Rubrik\n\"Dossier KESB\" ein ganzseitiger Bericht mit dem Titel \"Angriff der KESB: In vier Monaten waren die M.'s________ am Ende / Wie die KESB Menschen in die Psychi steckt\"\n(kläg.act. 205). In diesem wird einleitend bemerkt, dass die KESB jederzeit gesunde\nMenschen in die psychiatrische Klinik stecken könne und ihr dies im hier beschriebenen – anders als im Fall 'A.S.' – auch gelungen sei. Alsdann wird die Geschichte des\nEhepaars wie folgt aufgerollt: Erneut wird betont, dass Herrn M._________ lediglich die\nÜbersicht übers Geld gefehlt habe, er mit rund Fr. 13'000.00 verschuldet gewesen und\nwegen der Wohnungskündigung über die [Organisation] an die KESB Linth vermittelt\nworden sei. Diese habe dann im Oktober 2015\nfür ihn eine Beistandschaft errichtet, welche dafür gedacht gewesen sei, die Finanzen\ndes Paars zu regeln und ihnen bei der Auswanderung [_____Staat_____] zu helfen.\nStattdessen sei dem Ehepaar kaum noch Geld zum Leben gelassen worden und habe\ndie Beiständin versucht, auch Frau M._________ unter Vormundschaft zu stellen. Am\n[_]. Februar 2016 sei die KESB Linth mit einem Grossaufgebot in die Wohnung des\nEhepaars gedrängt und habe dieses dabei, wie der Ehemann heute sage, psychisch\nund physisch überfallen. Der Redaktor des Berichts, der Beklagte 2, fügt an, dass die\nbeiden, ohne irgendetwas mitnehmen zu dürfen, wie Schwerverbrecher aus ihrer Wohnung deportiert worden seien. Sechs Tage nach der zwangsweisen Einlieferung in die\npsychiatrische Klinik habe Frau M._________ zu ihrem Mann ins Altersheim dürfen, wo\ndas aus dem Tritt gebrachte Paar in Streit geraten sei. Anderntags sei die gebeutelte\nFrau M._________ mit sofort vollstreckbarer Verfügung der KESB Linth definitiv in die\nPsychi eingeliefert worden. In einem Textkasten unter dem Bericht wird schliesslich mit\nBlick auf die erfolglose Beschwerde von Frau M._________ an die VRK festgehalten,\ndass es bei der KESB faktisch keinen Rechtsweg gebe. Die Beschwerdeinstanzen würden sich fast ausschliesslich auf die von der KESB erstellten Protokolle berufen, die oft\ndeftigste Anschuldigungen und unbewiesene Beamtenaussagen gegen die Betroffenen\nbeinhalteten.\n\nIn der ON-Ausgabe vom 19. Mai 2016 erschienen eine Nachricht auf der Titelseite\n(\"Die KESB will [Frau M.__________] loswerden / Geheimer ON-Besuch in der Psychi\n[_Ort_]\" [kläg.act. 207]) und ein Bericht auf S. 11 unter der Rubrik \"Lokalspiegel\" (\"ON\nin geheimer Mission zu Besuch in der psychiatrischen Klinik [_Ort_] / [Frau\nM._________]: 'Ich bin hier im Gefängnis'\" [kläg.act. 208]), die beide davon handeln,\nwie der Beklagte 2 sich getarnt als Bekannter von Frau M._________ in die psychiatrische Klinik geschmuggelt habe und mit dieser ein Gespräch habe führen können, weil\nsie so schlau und geistesgegenwärtig gewesen sei, auf sein Spiel einzugehen. Als Ergebnis des Treffens lässt der Beklagte 2 verlauten, dass Frau M._________ \"normal\"\nund \"vollkommen gesund\" sei. Sie einzusperren sei eigentlich ein Verbrechen. Allein\ndass man sie schon zweimal selbständig aus der Klinik gelassen habe, um ihren Mann\n- 166 -\n\n– Reisezeit zwei Stunden pro Weg – im Heim zu besuchen, sei Beweis genug, dass\nKESB und Ärzte wüssten, dass sie normal sei. Der Kläger 1 und seine Vize\nI.____________ würden ihre \"heisse Kartoffel\" deshalb schnell loswerden wollen. Zum\nSchluss wird in einer \"Anmerkung\" festgehalten, man habe kurz vor Redaktionsschluss\nerfahren, dass die KESB den Flug [_____Staat_____] schon gebucht habe und noch\nFrau M.__________ gleichentags auf den Flughafen bringen wolle.\n\n"}