{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\nDem Fall 'Ehepaar M.________' liegt folgender Sachverhalt zugrunde: [__] September\n2015 erhielt die KESB Linth von einer Mitarbeiterin der [Organisation] eine Gefährdungsmeldung betreffend das Ehepaar M.________ (kläg.act. 198). Darin berichtete\ndie Melderin über finanzielle Probleme (Betreibungen und Pfändungen) des Ehepaars,\ndas gekündigte und noch bis Ende Januar 2016 erstreckte Mietverhältnis und die körperlich und psychisch beeinträchtigte Gesundheit von Herrn M._________. Sie hielt\nfest, dass das Ehepaar – auch nach Einschätzung ihres Hausarztes – zwar urteilsfähig,\njedoch nicht in der Lage zu sein scheine, Schaden (körperlicher, sozialer, finanzieller\nund materieller Art) abzuwenden, und die freiwillige Sozialarbeit keine ausreichende\nUnterstützung bieten könne. In der Folge errichtete die KESB Linth für Herrn\nM._________ nach vorgängiger Anhörung und mit seinem Einverständnis eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung für die Bereiche Wohnen, Administration und finanzielle Angelegenheiten (Verfügung vom [_]. Oktober 2015 [kläg.act. 199]).\nDabei wurde dem Ehepaar der Zugriff auf die verwalteten Vermögenswerte entzogen,\nweil befürchtet wurde, dass Frau M._____ ____ für den Lebensunterhalt dringend benötigtes Geld in ihre Heimat (__Staat___) schicken könnte – was sie, wie später festgestellt werden musste, bereits mit dem gesamten Pensionskassenguthaben ihres Ehemannes von rund Fr. 700'000.00 getan hatte (kläg.act. 202, S. 4; kläg.act. 203, S. 6\nund 8; KAB 99, S. 6 und 9). Weil das Ehepaar eindringlich wünschte, dorthin auszuwandern, versuchte die Beiständin, die Ausreise zu organisieren. Ihre Bemühungen\nscheiterten aber an der fehlenden Mitwirkungs- und Auskunftsbereitschaft von Frau\nM._________ (Klage, S. 135; kläg.act. 202, S. 2 f.; kläg.act. 203, S. 2 und 6 f.).\n\nNach mehreren Zwischenfällen (vgl. Klage, S. 135 f.; kläg.act. 202, S. 2 f.;\nkläg.act. 203, S. 6 f. und KAB 99, S. 1 f.) statteten die Beiständin, die Vizepräsidentin\nder KESB Linth, ein Amtsarzt sowie Polizisten dem Ehepaar am [_]. Februar 2016 einen unangemeldeten Besuch ab, um die beiden im Hinblick auf die definitiv per Ende\n- 164 -\n\nMärz bevorstehende Wohnungsräumung ins Altersheim zu bringen. Aufgrund von Verwahrlosung wurde der seit mehreren Jahren an Lähmungserscheinungen leidende Herr\nM._________ allerdings zuerst zur Untersuchung ins Spital und erst anschliessend ins\nAlters- und Pflegeheim gebracht. Frau M.________ wurde hingegen per fürsorgerische\nUnterbringung durch den Amtsarzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, nachdem sie sich gegen die Spitaleinweisung ihres Ehemannes aggressiv zur Wehr gesetzt\nhatte und mit gutem Grund, wie sich später herausstellen sollte (KAB 99, S. 2 und 5 f.),\nvermutet worden war, dass die bei ihrem Ehemann festgestellten Hämatome von ihr\nstammen könnten (Klage, S. 136; kläg.act. 200; kläg.act. 202, S. 3; kläg.act. 203, S. 2).\nSechs Tage danach scheiterte der Eintritt von Frau M._________ ins Alters- und Pflegeheim ihres Ehemannes, weil sie ihrem gelähmten Ehegatten gegenüber (wiederum)\ngewalttätig und ihr daraufhin das Zimmer im Heim per sofort gekündigt wurde (Klage,\nS. 137; kläg.act. 200; kläg.act. 202, S. 3; kläg.act. 203, S. 2; KAB 99, S. 6). Tags darauf\nwurde sie nicht dem Wetter gemäss gekleidet und in verwirrtem Zustand im Regionalen\nBeratungszentrum Uznach angetroffen, von der Polizei dem Amtsarzt zugeführt und\ndann schliesslich auf Empfehlung desselben von der KESB Linth fürsorgerisch in der\npsychiatrischen Klinik untergebracht (Klage, S. 137; kläg.act. 200 f.; kläg.act. 202, S. 3;\nkläg.act. 203, S. 2).\n\nMit Verfügung vom []. März 2016 ordnete die KESB Linth auch für Frau M.________\neine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung an, wobei dieselbe Person\nwie bei ihrem Ehemann zur Beiständin ernannt wurde (kläg.act. 202). Am []. März 2016\nreichte Frau M._________ bei der VRK Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung ein; die Beschwerde wurde mit Entscheid vom [_]. März 2016 abgewiesen\n(kläg.act. 203). Daraufhin bemühte sich die Beiständin darum, Frau M._________ eine\nAusreise [______ Staat_____] zu ermöglichen, was mithilfe eines Not-Passes und eines ärztlichen Reisefähigkeitszeugnisses gelang, sodass Frau M._________ schliesslich am [_]. Mai 2016 die Schweiz in Richtung [__Staat__] verlassen konnte (Klage,\nS. 137 f.; kläg.act. 203, S. 8 f.). Anfang Juni erhielt die Beiständin von der\n[____Staat___] Botschaft in Bern die Einreisebestätigung sowie die Meldung, dass\nFrau M.__________ gut angekommen sei und bei ihrer Familie weile (kläg.act. 204).\n\n4.8.2 Beiträge in den ON\n\nWie auch im Fall 'A.S.' begann die Berichterstattung der ON zum Fall 'Ehepaar\nM.______ _____' auf der Frontseite der Ausgabe vom 28. April 2016 mit der Schlagzeile \"Dossier KESB / So kommen Sie in die psychiatrische Klinik\" (kläg.act. 193). Im\nBegleittext wird dort zusammengefasst erläutert, wie es der KESB Linth gelungen sei,\ndas Leben des nur von kleinen Geldsorgen geplagten Ehepaars, das sich in der Hoffnung nach Hilfe in die Hände der KESB begeben habe, zu zerstören, indem sie, die\nKESB Linth, unangemeldet mit einem Grossaufgebot in die Wohnung des Ehepaars\n- 165 -\n\n"}