{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n4.2.6.1 Die Kläger stiessen sich hauptsächlich daran, dass 'Samuel' im Textkasten mit\neinem Verdingkind verglichen wird (Klage, S. 93). Die Beklagten verteidigten sich damit, dass sich die Frage, ob es sich bei 'Samuel' um ein \"modernes Verdingkind\"\nhandle, erst in Zukunft beantworten lasse, dass sie aber gleichwohl schon heute gestellt werden dürfen müsse (Duplik, S. 68). Dem ist beizupflichten mit der Ergänzung,\ndass es sich dabei aber um eine wirkliche Frage und nicht um eine in Frageform gekleidete Aussage handeln muss. Der Textkasten trägt den Titel \"Ein 'modernes' Verdingkind\". Er enthält in den insgesamt sieben Sätzen zweimal die Information, dass 'Samuel' auf dem Bauernhof seiner Pflegefamilie mithelfen müsse resp. zu arbeiten habe\n(\"Neueste Recherchen der ON aus dem [____Region___] Umfeld haben ergeben, dass\nder zehnjährige Samuel auf dem [__Fläche des__] Bauernhof seiner Pflegefamilie mithelfen muss\"; \"Dass Samuel zu arbeiten hat, weiss auch die Verwaltungsrekurskommission von Präsident [___Name___]\" [kläg.act. 105]), daneben aber auch, dass Insider wüssten, dass es dem Jungen nicht gut gehe, er schlecht schlafe und mit Baldrian\nberuhigt werden müsse (vgl. auch \"Die ON wissen aus dem [___Region___] Umfeld:\nSamuel schläft schlecht. Das ist bei einem 10-jährigen völlig unnatürlich\"\n[kläg.act. 104]). Es kommt hinzu, dass in der Kurznachricht wie auch im Bericht, welche\nder Leser aufgrund der Positionierung unmittelbar vor dem Textkasten liest, der Eindruck erweckt wird, dass die Fremdunterbringung von 'Samuel' durch die KESB Linth\nvöllig ungerechtfertigt gewesen sei. Diese habe die Mutter – so der Grundtenor – bestraft, weil sie das getan habe, was in den Augen des Durchschnittslesers jeder pflichtbewusste Elternteil an ihrer Stelle ebenfalls getan hätte, nämlich den Warnungen der\nÄrzte ihres Kindes Folge zu leisten (\"Die damalige KESB-Leiterin, […], bestrafte die\nMutter also dafür, dass sie den Ärzten ihres Kindes Folge leistete\" [kläg.act. 105]). Insofern wird die KESB Linth abermals als Behörde dargestellt, welche die Hauptschuld\nan der misslichen Situation von 'Samuel' trage. Ein Bezug zwischen ihrem Verhalten\nund dem Textkasten ist somit offenkundig gegeben, auch wenn darin vor allem die\nVRK resp. deren Präsident kritisiert wird (\"Das Gericht [recte: Die VRK] fand das normal – wohl, weil solches das Bild der Gut-Menschen-Ideologen bestätigt: […]\"\n[kläg.act. 105]\").\n- 127 -\n\nNach dem Gesagten wird 'Samuel' in der besagten ON-Ausgabe als ein Kind beschrieben, welches seiner Mutter in grob ungerechtfertigter Weise von einer Behörde, d.h.\nder KESB Linth, entrissen und von dieser in einer Pflegefamilie untergebracht wurde,\nwo es nun auf dem Bauernhof (mit-)arbeiten müsse und leide. Das entspricht in vielerlei Hinsicht dem, was sich der durchschnittliche Betrachter unter einem 'Verdingkind'\nvorstellt bzw. was er zu lesen bekommt, wenn er den erwähnten Begriff oder das Stichwort 'Verdingung' nachschlägt (www.wikipedia.org [kläg.act. 278]; Historisches Lexikon\nder Schweiz HLS [https://hls-dhs-dss.ch]). Wirft der Beklagte 2 im Anschluss daran die\nFrage auf, \"[w]as aber unterscheidet den einsamen, elternlosen Jungen von den früheren Verdingkindern\" (kläg.act. 105), handelt es sich dabei nicht um eine Frage, sondern\num ein rhetorisches Stilmittel, mit dem er die Wirkung der vorherigen Aussagen zu verstärken versucht. Im Ergebnis betont er damit, dass die KESB Linth mit der Unterbringung von 'Samuel' in einer Pflegefamilie seiner Ansicht nach nichts anderes als ein\n\"'modernes' Verdingkind\" geschaffen habe. Es steht ausser Frage, dass er die KESB\nLinth mit diesem gemischten Werturteil wie eine moralisch höchst fragwürdige und\nrechtsstaatlich bedenkliche Behörde erscheinen lässt.\n\n4.2.6.2 Zur Rechtfertigung ist Folgendes zu sagen:\n\nMag am Vergleich zwischen den bis ins 20. Jahrhundert andauernden Zuständen der\nVerdingung mit aktuellen Fällen der Fremdunterbringung, insbesondere wegen des\nwarnenden Effekts, unzweifelhaft ein erhebliches öffentliches Interesse bestehen, ist es\nhier die Art und Weise, wie der Vergleich passend gemacht wird, welche einer Rechtfertigung entgegensteht. War es doch nicht einfach \"[d]as Gericht\" (kläg.act. 105 [womit\ndie VRK gemeint war]), welches es normal fand, dass 'Samuel' auf dem Bauernhof\nhelfe, sondern dieser selbst, welcher sagte, er fände es besonders gut, dass er beispielsweise beim Joghurt-Machen helfen dürfe – so werden die Ergebnisse der Kindesanhörung vom [Datum] 2015 durch den VRK-Präsidenten jedenfalls im Entscheid des\nKantonsgerichts vom [Datum] 2017 zusammengefasst (kläg.act. 319, S. 35). Auch\nsonst lässt sich der neuerliche Seitenhieb gegen die KESB Linth nicht durch den Informationsauftrag der Presse rechtfertigen. Trotz der reisserischen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholten Ankündigung neuer Fakten (\"Neue Fakten zum 'Fall Samuel'\"; \"Neu den ON vorliegende Fakten entlarven das Tun der KESB\"; \"Dazu liegen\nden ON neue Akten vor\" (alle kläg.act. 104); \"Neue Fakten zum 'Fall Samuel'\"; \"Den\nON liegen zum 'Fall Samuel' neue Dokumente vor\"; \"Die neu den ON vorliegenden Papiere zum 'Fall Samuel' zeigen, […]\"; \"Ärztliche Dokumente belegen nun eindeutig,\n[…]\"; \"Die Papiere dazu liegen den ON jetzt auch vor\"; \"Neueste Recherchen der ON\naus dem [__Region___] Umfeld haben ergeben, […]\" [alle kläg.act. 105]) bringen die\nvier Beiträge nichts Neues ans Licht. Sämtliches findet sich in der einen oder anderen\nForm schon in früheren Berichten, Textkästen oder sogar in Leserbriefen. Verändert\n- 128 -\n\n"}