{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\nDiesbezüglich ist Folgendes festzuhalten: Die Art und Weise, wie der Interviewer, d.h.\nder Beklagte 2, die Ereignisse im Fall \"der getöteten zwei Kinder in Flaach\" interpretiert\n(\"Die Mutter brachte ihre beiden Kinder um, weil die KESB sie ihr weggenommen […]\nhat\"), mag zwar eindimensional und für viele stossend anmuten, betrifft die Kläger allerdings noch nicht in ihrer Persönlichkeit. Das ändert sich jedoch, sobald die Frage des\nBeklagten 2 alsdann darauf abzielt, Parallelen zwischen der vorgenannten Interpretation des Falls 'Flaach', dessen tragischer Verlauf grosse Wellen warf, mit dem Fall\n- 90 -\n\n'Marco H.' herzustellen. Bereits in dieser in Frageform gekleideten Verknüpfung\nschwingt angesichts der Vorberichterstattung zum Fall 'Marco H.' (s. E. 4.1.2-4.1.4 hiervor), aufgrund welcher der Durchschnittsleser annehmen musste, die KESB Linth treibe\nden Jungen und die Kindsmutter dem Titel des Interviews folgend \"in die Verzweiflung\",\nder Vorwurf eines sozial missbilligten Verhaltens mit. Erst recht zur Geltung kommt dieser Vorwurf des Beförderns anstatt des (bestimmungsgemässen) Verhinderns menschlicher Tragödien dann aber dadurch, dass K._______ in ihrer Antwort bestätigt, dass es\n\"[s]elbstverständlich\" Parallelen gebe, weil sich die KESB in beiden Fällen anmasse\n(d.h. ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehme [vgl. www.duden.de]), den Eltern\nihre Kinder wegzunehmen – ein unglaublicher Vorgang, wie sie abschliessend meint.\nLetztendlich wird der KESB Linth durch das geschilderte Zusammenspiel von Titel,\nFrage und Antwort insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Berichterstattung\nunterstellt, sie nehme mit ihrem unberechtigten Vorgehen im Fall 'Marco H.' Verzweiflungstaten, wie jene, die sich im Fall \"Flaach\" ereignete, in Kauf (so auch Klage, S. 62),\nwodurch die Klägerin 2 entgegen der Auffassung der Beklagten 2 und 3 (Berufung Beklagte 2 und 3, S. 31 f.; vgl. Duplik, S. 46) sehr wohl in ihrer Persönlichkeit verletzt wird.\nDiese Persönlichkeitsverletzung wiegt sogar derart schwer, dass sie sich nicht durch\ndas private und öffentliche Interesse an der Meinung einer aussenstehenden KESB-\nKritikerin aufwiegen lässt (vgl. Duplik, S. 46).\n\n4.1.5.2 Bezüglich des Kommentars des Beklagten 2 kritisierten die Kläger einerseits,\ndass dieser dem Leser suggeriere, die KESB Linth würde 'Marco H.' oder seine Mutter\nmit dem Obhutsentzug und der fürsorgerischen Unterbringung in den Selbstmord treiben, und andererseits eine bestimmte – nachfolgend kursiv hervorgehobene – Aussage\nim drittletzten Satz desselben. Der \"Kommentar\" lautet im Wesentlichen wie folgt:\n\n\"Der Fall Flaach schockiert und wirft auch ein Licht auf den Fall des [_Herkunft_] Jungen Marco H. auf\ndem Jugendschiff: Die Mutter Natalie K. bringt am Neujahrstag ihre beiden […] Kinder um und will\nsich danach selbst richten. Dies, weil die […] KESB der Mutter ihre Kinder weggenommen hat und in\nein Heim steckte. Derweil: Die Mutter hat weder etwas verbrochen, noch war sie angeklagt oder verurteilt. Zudem standen die Grosseltern bereit, die Kinder aufzunehmen. Doch die KESB wollte die beiden nun verstorbenen Kinder auch nach Neujahr ins Heim zwingen. Natalie K. hielt die Willkür und\nTrennung nicht mehr aus und tat das Unglaubliche, aber auch Vorhersehbare. Denn einer Mutter ihre\nKinder derart kompromisslos wegzunehmen, ist eine Massnahme, die nur im allerallergrössten Notfall\ngeschehen darf – sonst wird sie zum Verbrechen.\n\nWas ist, fragte ich vor gut einem Monat den Leiter des Beratungszentrums Uznach, wenn sich der\n14-jährige Junge, den die KESB gewaltsam von seiner Mutter getrennt und aufs Schiff verfrachtet hat,\netwas antut, oder wenn die Mutter das alles nicht mehr aushält? Von meinem Gegenüber erntete ich\nnur Schweigen.\n\nDer erschütternde Fall von Flaach zeigt, wie mit der KESB eine Behörde herangewachsen ist, die\ndank Intransparenz und kaum kontrollierbarem Machtgehabe zu einem Schandfleck unserer Gesellschaft geworden ist. Scheinbar ist die Politik unfähig, dieses Behörden-Monstrum zu reformieren.\nUmso wichtiger sind die Medien, die über diese tragischen Fälle berichten und den Hilfesuchenden\neine Stimme geben.\"\n\nDen Beklagten 2 und 3 ist darin beizupflichten, dass sich die beanstandete Aussage im\nKommentar an sich klar auf die KESB allgemein bezog (Berufung, S. 32; vgl. auch\nKlage, S. 63; Duplik, S. 46). Insofern braucht an dieser Stelle nicht beurteilt, ob sie den\n- 91 -\n\nRahmen des Haltbaren sprengt. Tendenziös und jedenfalls in Zusammenhang mit der\nVorberichterstattung persönlichkeitsverletzend ist es dann aber, wenn der Beklagte 2 in\nseinem Kommentar ausführt, der Fall 'Flaach' bzw. – präziser ausgedrückt – seine Interpretation des Falls 'Flaach' mache sichtbar (\"wirft auch ein Licht auf den Fall […]\nMarco H.\"), dass sich auch 'Marco H.' oder seine Mutter etwas antun könnte (\"Was ist,\nfragte ich […] wenn […]\"). Zwar sagt oder impliziert der Hinweis darauf, dass sich\n'Marco H.' oder seine Mutter etwas antun könnten, dem Leser noch nicht, die KESB\nLinth treibe die beiden möglicherweise in den Selbstmord. Diese Gedankenverbindung\nentsteht aber zwangsläufig dann, wenn der Leser im ersten Absatz zunächst die Schilderung des Falls 'Flaach' liest, diese alsdann mit der Kurzfassung des Falls 'Marco H.'\nim zweiten Absatz vergleicht und sich schliesslich an die emotional gefärbte und, wie\nerörtert (s. E. 4.1.3 und 4.1.4 hiervor]), persönlichkeitsverletzende Darstellung der Geschehnisse in den früheren ON-Ausgaben zurückerinnert. Zu einem allfälligen Rechtfertigungsgrund für das Vorgenannte äusserten sich die Beklagten nicht (Klageantwort,\nS. 35; Duplik, S. 46 und 100 f.; Berufung Beklagte 2 und 3, S. 31 f.).\n\n"}