{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n\"Ihr Sohn hat ein Geburtsgebrechen, er hat sogenannte ______füsse. Er sollte, wie wir den uns vorliegenden Arztberichten entnehmen, zu einem ärztlichen Untersuch.\nSeine Füsse tun ihm immer wieder weh. Die Beiständin und die KESB haben aber die ärztliche Untersuchung auf Schiffstauglichkeit abgelehnt.\nUns liegt ein Schreiben des [__Name des Spitals__] vom [___Datum___] vor. Der leitende Arzt der\nKinderorthopädie bietet Marco zu einem Untersuch auf. Ist dies geschehen?\nNein. Mein Sohn müsste dringend untersucht werden, aber was kann ich machen? Die Beiständin schrieb\nmir, das könne nach dem Schiffsaufenthalt geschehen, obwohl der Arzt vor Gesundheitsschäden warnt.\nWas geht in Ihnen vor?\nIch fühle mich schrecklich. Das ist Kindeswohlgefährdung, nichts anderes.\"\n\nProblematisch daran ist in erster Linie das Zusammenspiel der zitierten Fragen und\nAntworten. Bereits mit der ersten Frage wird der Aussage, dass 'Marco H.' aufgrund\nseiner \"_____füsse\" zu einem ärztlichen Untersuch müsste, eine gewisse Objektivität\nverliehen (\"wie wir den uns vorliegenden Arztberichten entnehmen\"). Wenn die Mutter\nalsdann von den häufigen (\"immer wieder\") Fussschmerzen ihres Sohnes spricht und\nder KESB Linth vorwirft, sie habe eine ärztliche Untersuchung der Schiffstauglichkeit\nvon 'Marco H.' abgelehnt, erscheint es für den mit der Gesundheitsgeschichte nicht vertrauten und nur mässig medizinisch bewanderten Durchschnittsleser umso klarer, dass\ndieser Junge – objektiv betrachtet – dringend zu einem Arzt müsste. Mit der zweiten\nFrage wird dieser Eindruck zusätzlich verstärkt, indem seitens der Redaktion (\"[u]ns\nliegt ein Schreiben […] vor\") darauf hingewiesen wird, dass der leitende Arzt der Kinderorthopädie des [___Name des Spitals___] 'Marco H.' schon mit Schreiben vom\n6. August 2014 zu einem solchen Untersuch aufgeboten habe. Auch hier brauchte die\nMutter nur noch zu bestätigen, was aufgrund der vorangegangenen beiden Fragestellungen ohnehin schon klar war (insbes. Frage 1 \"[…] sollte […]\"), dass nämlich dieser\nUntersuch nicht habe stattfinden können bzw. die Beiständin sie und ihren Sohn dafür\nauf die Zeit nach dem Schiffsaufenthalt vertröstet habe. Gleichzeitig strich sie in ihrer\nAntwort ausdrücklich die Dringlichkeit und die Warnung des leitenden Arztes vor Gesundheitsschäden heraus. In ihrer Antwort auf die dritte – erstmals offen gestellte –\nFrage, fasste die Kindsmutter schliesslich ihre Befindlichkeit zusammen und bezeichnete das Vorerwähnte als \"Kindswohlgefährdung, nichts anderes\". Auch wenn dies im\nInterview nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, muss der Leser aus der entsprechenden Passage schliessen, dass sich die KESB Linth nicht hinreichend um die Gesundheit von 'Marco H.' kümmere bzw. mehr oder weniger bedenkenlos eine Gefährdung\n- 82 -\n\nderselben in Kauf nehme. In diesem Vorwurf, der darauf hinausläuft, dass die KESB\nLinth in diesem Einzelfall genau das Gegenteil davon tue, wofür sie von Gesetzes wegen da wäre, liegt eine schwerwiegende Verletzung ihrer Ehre.\n\n"}