{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n1. Die Berufung der Beklagten 2 und 3 sei vollumfänglich abzuweisen;\n2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen, zuzüglich Mehrwertsteuern, solidarisch zu Lasten\nder Beklagten 2 und 3.\n\nB) Berufung der Kläger (BO.2018.30-32-K1)\n\na) Anträge der Kläger\n\n1. In Abänderung von Ziff. 6 des Urteilsdispositivs (und in Gutheissung von Ziff. 5 des erstinstanzlichen Rechtsbegehrens) sei den Beklagten 1, 2 und 3 in Bezug auf bis zum Zeitpunkt\ndes erstinstanzlichen Urteils bekannte Sachverhalte die Publikation folgender Äusserungen, direkt oder sinngemäss, gerichtlich zu verbieten:\n1.1. Der Kläger 1 oder andere Mitarbeiter der Kesb Linth hätten Marco H.'s _____füsse\nmedizinisch vernachlässigt bzw. sich über ärztliche Anordnungen hinweggesetzt;\n1.2. Der Vergleich von der Kesb Linth betreuter Kinder mit Verdingkinder;\n1.3. Die Behauptung, im Fall von Marco H. seien \"Kindsrechte mit Füssen getreten\" bzw.\ndie UNO-Konvention für Kinderrechte verletzt worden;\n1.4. Die Verwendung strafrechtlicher und anderweitig skandalisierender Terminologie,\nnamentlich der Begriffe \"Entführung\", \"Deportierung\", \"Gefängnis\", \"Verbannung\"\nund \"Inhaftierung\" zur Beschreibung der im Fall von Marco H. angeordneten Massnahme auf dem Jugendschiff [_Name_];\n1.5. Die Behauptung, die Kesb Linth bzw. der Kläger 1 hätten nur aufgrund des Mediendrucks, namentlich desjenigen der Beklagten, bestimmte von den Medien geforderte\nMassnahmen umgesetzt;\n1.6. Der Kläger 1 sei \"machtbesessen\" bzw. ein \"Tyrann\" oder Ähnliches;\n1.7. Behauptung, die Kesb Linth habe je eine Mutter zum Abstillen gezwungen bzw. einem Kind die Mutterbrust genommen;\n1.8. Der Kläger 1 habe sich als Handlanger eines Bauriesen einspannen lassen bzw.\nsich aggressiv in einen Geschäftsstreit eingemischt o.ä. und sei dabei \"parteiisch\"\nund \"verbissen\" vorgegangen;\n1.9. Die Äusserung der Behauptung oder des Verdachts, bei der Wahl des Klägers 1\nzum Präsidenten der Kesb Linth sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen bzw.\ndiese Wahl sei \"gezinkt\" gewesen;\n1.10. Die Behauptung, die Kesb Linth habe im Fall H.______sel. den Kindern die Akteneinsicht verweigert;\n1.11. Die Behauptung, diese Verweigerung der Akteneinsicht sei erfolgt, um zu vertuschen, dass Rechte verletzt worden seien;\n1.12. Direkte oder suggestive Aussagen, die beim Leser den Eindruck erwecken, es bestünde ein Kausalzusammenhang zwischen der Geschäftsführung der Kesb Linth\nbzw. des Klägers 1 und dem Suizid von Herrn H.__sel.;\n- 29 -\n\n"}