{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n1.24. Ausgabe vom 01.10.2015\na. Zitat des Gipsermeisters G.___________: [Er sei] \"mit dem Abholen durch die\nPolizei unter Einweisung in die Psychiatrie bedroht\" [worden] (S. 19);\nb. Zitat G.______: \"Solches [gemeint: Vorgehen des Klägers 1] kennt man sonst nur\nvon totalitären Staaten.\" (S. 19);\nc. Indirektes Zitat G.______, man könne sich kaum vorstellen, was passiert wäre,\nwenn die Beklagte nicht über den Fall berichtet hätte. Ohne diesen Druck wäre\nG.__\n____ wohl nur schwer wieder \"aus den Fängen\" der Kesb herausgekommen.\n(S. 19).\n\n1.25. Ausgabe vom 15.10.2015\na. Behauptung, die Kesb Linth habe sich \"in einen Firmenstreit eingemischt\" (S. 21,\nerste Spalte);\n-7-\n\nb. Der Kläger 1 sei mit \"Aggressivität und Intensität\" auf den Gipsermeister losgegangen und habe \"mit Polizeiabholung, Einlieferung in die Psychiatrie und einem\nlängeren Verfahren gedroht\" (S. 21).\n\n1.26. Ausgabe vom 05.11.2015\na. Obertitel: \"[_Herkunft_] darf Akten ihrer toten Eltern nicht sehen\" (S. 1);\nb. \"Dunkelkammer KESB\" (Titel, S. 1);\nc. Folgende Formulierung: \"Das Pech von [_Tochter des H._sel.]: Der Chef der\nKESB-Linth ist A.___________\" (S. 1);\nd. Obertitel: \"Neue Seite im Fehlerkatalog von KESB-Chef A.______\" (S. 5);\ne. Titel: \"Die KESB blockiert Akten für Angehörige – zum Selbstschutz\" (S. 5);\nf. Der Kläger 1 verweigere den Kindern des Verstorbenen die Akteneinsicht (S. 5,\nerste, dritte und vierte Spalte);\ng. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: \"Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde\". Die Bezeichnung verkommt zu einem Hohn, wenn man\nsieht, was A.___________ daraus macht. Tatsächlich schützt die Behörde sich\nselber – und ihre Beamten.\" (S. 5);\nh. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: \"wenn zudem an der\nSpitze der KESB Linth ein Chef steht, der sich jenseits von Verständnis und Fairness bewegt, und der unfähig ist, zu kommunizieren, wird das Malheur noch\ngrösser.\" (S. 5);\ni. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: \"Ein ethisch integer handelnder KESB-Chef würde sich offen den Fragen stellen … Leider hat der Stadtrat von Rapperswil-Jona mit A.___________ keinen derartigen Chef gewählt.\"\n(S. 5).\n\n1.27. Ausgabe vom 19.11.2015\na. Leserbrief [___Autorin___]: \"[Die Kesb Linth] ist eine Diktatur über Menschenrecht, wie seinerzeit die Pro Juventute, die Kinder armer Leute aus der Familie\nriss, um diese dann sklavenartig bei Bauern schuften zu lassen.\" (S. 31).\n1.28. Ausgabe vom 26.11.2015\na. Leserbrief von [__Autorin__]: \"Aber hier scheint der Filz doch zu dicht, als dass\nda etwas ändert, auf gut deutsch \"Säuhäfeli, Säudeckeli\"! Liebe ON, sorgt dafür,\ndass alle begreifen, so kann es nicht weitergehen mit diesen Lügen!\" (S. 37).\n\n1.29. Ausgabe vom 17.12.2015\na. Aussage, Marco H. würde durch die Verantwortlichen der Kesb Linth \"wie eine\nWare herumgeschoben\" (S. 5, erste Spalte);\nb. Behauptung, ein ärztlicher Besuch von Marco H. wäre seit eineinhalb Jahren nötig gewesen und sei im Herbst 2015 vom Kläger 1 \"vereitelt\" worden (S. 5, dritte\nSpalte).\n\n1.30. Ausgabe vom 23.12.2015\na. Leserbrief [___Autor___]: \"Letzten Herbst hat A.________ die Behandlung des\nFusses von Marco vereitelt, dadurch hat sich das Ganze verschlimmert.\" (S. 25);\nb. Leserbrief [___Autorin___]: \"Ist es wirklich wahr, dass es in unserer Gesellschaft\nmöglich ist, solche Macht von einer Amtsstelle auszuüben und den Jungen seelisch und körperlich zu foltern inklusive seiner Mutter, die hilflos (ohne Hilfe der\nGemeinschaft) zusehen muss, wie ihr Sohn ihr vor der Weihnacht wieder entrissen wird. Das ist unchristlich und grausam! Ja, es ist möglich, denn alle lesen die\nON Zeitung und schauen zu. Alle sind sprachlos und handlungsunfähig: Die Kirche, die Jungendanwälte, die Gemeinde, die Polizei und wir haben das Jahr\n2015 und nicht das Jahr 415, wo es auf den Galeeren Sklaven gab und den Müttern die Kinder weggenommen wurden.\" (S. 25).\n\n1.31. Ausgabe vom 07.01.2016\n-8-\n\na. Formulierung: \"Der unsägliche KESB-Chef A.________\" (Leserbrief [__Autor__],\nS. 21);\nb. Folgende Aussage: \"Es darf doch nicht sein, dass ein so junges Leben von diesen unfähigen Personen und Behörden kaputt gemacht wird.\" (Leserbrief [__Au-\ntor___], S. 21).\n\n1.32. Ausgabe vom 21.01.2016\na. Aussage, die Schiffstherapie von Marco H. sei \"therapeutisch fragwürdig und\nrechtlich eigentlich gar nicht erlaubt\" (S. 1);\nb. Aussage, das Jugendschiff komme \"anerkanntermassen einem Gefängnis gleich\"\n(dreimal auf S. 5, erste Spalte, im Kommentar des Beklagten 2 und im Kasten\nunten rechts);\nc. Die Schiffstherapie sei \"weder rechtlich noch pädagogisch haltbar\" (Kommentar\ndes Beklagten 2, S. 5);\nd. Behauptung schulisch sei nichts erreicht worden (S. 5);\ne. Aussage: \"seelisch wurde das Kind und die Mutter faktisch vergewaltigt\" (Kommentar des Beklagten 2, S. 5).\n\n1.33. Ausgabe vom 28.01.2016\na. Formulierung: \"In die Fänge der KESB\" (Obertitel, S. 1, Anriss, S. 1, zweite\nSpalte, S. 5);\nb. Formulierung: \"Seither hat er die KESB am Hals\" (S. 1).\n\n"}