{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n1.18. Ausgabe vom 13.08.2015\na. \"Die KESB lässt sich neu auch von Firmen einspannen\" (Obertitel, S. 1);\nb. Die Kesb Linth sei \"auf den faulen Zauber\" bzw. auf die \"zum Himmel stinkende\nAnzeige des [_Herkunft_] Bauriesen F.___\" eingestiegen (S. 1);\nc. Die Kesb Linth habe sich \"zum Handlanger eines Generalunternehmers\" gemacht (S. 1);\nd. Der Kläger 1 habe dem Gipsermeister G.___________ angedroht, ihn \"von der\nPolizei verhaften\" zu lassen bzw. ihn \"in die Psychiatrie einweisen zu lassen\"\n(S. 5, zweite Spalte);\ne. Die Kesb Linth sei zum \"Gehilfen einer Geldeintreiberaktion des Baumultis F.__\ngeworden\" (S. 5, zweite Spalte);\nf. Die Kesb Linth habe \"sich tatsächlich vom Baumulti einspannen lassen\" (S. 5);\ng. \"Die Sozialbehörde habe sich also auch geschäftlich instrumentalisieren lassen\"\n(S. 5);\nh. Der Leserbrief von [__Autor__]: \"dass sich die KESB sogar über ärztliche Verordnungen hinwegsetzt, zeigt den wahren Charakter dieser Behörde.\" (S. 21);\ni. \"Baumulti F.__ spannt KESB ein\" (Obertitel, S. 5);\nj. \"Der Direktor der KESB Linth – A.___________ – hat sich in einen Streit zwischen zwei Firmen einspannen lassen.\" (Anriss, S. 5);\nk. \"Der [Herkunft] Gipsermeister G.__________ beschäftigt 100 Angestellte und gerät unerwartet in die Fänge der KESB.\" (Bildlegende, S. 5).\n\n1.19. Ausgabe vom 20.08.2015\na. Behauptung, die Handlungen des Klägers 1 würden darauf hindeuten, \"dass er\nbereits Partei ergriffen\" habe (S. 1);\nb. Der Kläger 1 habe sich \"schon tief in den Firmenstreit verbissen\" (S. 1);\nc. Der Kläger 1 lasse zu, dass die Kesb Linth \"von raffinierten Anwälten für Firmenzwecke eingesetzt werden\" könne (S. 1);\nd. Der Kläger 1 \"beisse sich fest\" (S. 5 Titel);\ne. Der Kläger 1 werde \"vom Baumulti F.__ eingespannt\" (S. 5, erste Spalte);\nf. Die Kesb Linth werde \"Teil eines Firmengeschäftsmodells\", \"für Firmenstreitigkeiten eingesetzt\" bzw. \"zur Durchsetzung finanzieller Interessen instrumentalisiert\"\n(S. 5, erste und fünfte Spalte);\ng. Folgende Passage am Schluss des Kommentars des Beklagten 2: \"Hat er Blut\ngeleckt, spielt er Schicksal? Hat A.__ die Qualifikation dazu? Hier tun sich Abgründe auf, die Angst machen und an Franz Kafkas Roman 'der Prozess' erinnern.\" (S. 5);\nh. Kommentar im Leserbrief von [___Autor___]: Die Kesb Linth werde zur \"Handlangerin eines im Geld schwimmenden Milliardenkonzerns!\" (S. 25);\ni. Im selben Kommentar: \"Dass sich die KESB mit ihren Aktivitäten zur Handlangerin des Teufels macht, ist schlicht skandalös.\" (S. 25);\nj. Folgende zwei Formulierungen im Leserbrief von [__Autor__]: \"Hier wuchert Willkür der ganz bösen Art\" und \"da hat jemand ganz grossen Hunger auf Machtausübung.\" (S. 25).\n\n1.20. Ausgabe vom 27.08.2015\na. \"KESB fällt auf faules Gutachten herein\" (Obertitel, S. 1);\nb. Behauptung die Kesb Linth werde vom \"Bauriesen F.__ als Geldeintreibungs-Ge-\nhilfin eingespannt.\" (S. 1);\n-6-\n\nc. Der Kläger 1 sei einem \"Gutachten à la Mike Shiva aufgesessen\" (Titel, S. 11);\nd. Als die F.__ ein Ferngutachten erstellt und ihn damit bei der Kesb Linth diffamiert\nhabe, um so CHF 300'000 \"zurück zu erpressen\" habe sich der Kläger 1 \"sofort\nfestgebissen\" (S. 11, erste Spalte);\ne. Der Satz \"Ausser der KESB-Direktor labt sich daran\" (S. 11, dritte Spalte);\nf. Die Formulierung: \"Das ist inklusive Inserate, Eingabefrist und mehrstufigem Bewerbungsgesprächen für eine derart wichtige Aufgabe verdächtig kurz.\" (S. 11,\nKasten, vierte Spalte);\ng. Die Bemerkung, der Kläger 1 sei der \"Handlanger\" der Firma F.__ bzw. habe sich\n\"naiv einspannen\" lassen (Kommentar [_Autor__], S. 25);\nh. Der Vorschlag desselben Leserbriefschreibers [_Autor__], es sei in Bezug auf\nden Kläger 1 ein \"Antrag auf Zwangsmassnahme und Einweisung in psychiatrische Klinik per sofort plus Behandlung\" zu stellen (S. 25);\ni. Die Einschätzung vom Leserbriefschreiber [__Autor___] über den Kläger 1: \"Fehlende Sozialkompetenzen, verbunden mit Machtansprüchen, die sich auch über\närztliche Diagnosen hinwegsetzen\" (S. 25).\n\n1.21. Ausgabe vom 03.09.2015\na. Die Frage, \"ob es nicht endlich Zeit und nötig ist, Herr A.___________ psychiatrisch abklären zu lassen?\" (Kommentar [__Autor__], S. 27);\nb. Verwendung des Begriffs \"Deportierung\" bzw. \"deportierter Jüngling\" (Kommentar von [__Autor___], S. 27);\nc. Folgende Passagen in demselben Kommentar: \"Es geht der KESB um Macht.\nNur noch ein kleiner Schritt war es, um zum Handlanger der freien Wirtschaft zu\nwerden. Die KESB demonstriert auch in diesem Fall Inkompetenz und Boshaftigkeit, das macht sie zu einer Gefahr!\" (S. 27).\n\n1.22. Ausgabe vom 17.09.2015\na. Bezeichnung der Massnahme für Marco H. als \"Deportation\" durch den Beklagten 2 (Kommentar, S. 9);\nb. Formulierung, die Kesb Linth sei \"über einen 83-jährigen hergefallen.\" (Kommentar Beklagter 2, S. 9);\nc. Behauptung, die Besetzung der Kesb-Leitung sei \"in verdächtig kurzer Zeit\" abgehakt worden (Kommentar Beklagter 2, S. 9).\n\n1.23. Ausgabe vom 24.09.2015\na. Formulierung \"in den Fängen der KESB\" (Leserbrief [___Autorin____], S. 43);\nb. Titel \"Kalt, einfältig und herzlos\" sowie Formulierung \"diese kalte, einfältige und\näusserst herzlose und unmenschliche Organisation\" im Leserbrief von [___Auto-\nrin___] (S. 43).\n\n"}