{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-07-06", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_BO-2018-28-32_2020-07-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9623&type=1563347022&cHash=6aaf429652ec8cf8840caef32f7b5bd6", "Checksum": "de13d83935d6a0f82dc75268e6dff007"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["BO.2018.28-32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:46:13", "Checksum": "c35bccb12f41af15626d15b7964bb0fc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 06.07.2020 BO.2018.28-32\n\n1.11. Ausgabe vom 23.04.2015\na. Bezeichnung der Kesb Linth als \"Geheimbehörde\" (Obertitel, S. 7);\nb. Behauptung, die Kesb Linth betreibe gegen ihre Klienten \"Psychokrieg\" im Titel\nund in der vierten Spalte (S. 7);\nc. (Erstmalige) Verwendung der Formulierung, jemand gerate \"in die Fänge\" der\nKesb Linth in der ersten Spalte (S. 7);\nd. Bezeichnung der Massnahme für Marco H. als \"Verbannung\" (erste Spalte S. 7);\ne. Zitat des Leserbriefs, in welchem dem Kläger 1 \"falsches Machtbewusstsein\" vorgeworfen wird (Kasten unten rechts auf S. 7);\nf. Behauptung, der Kläger 1 beziehe als Leiter der Kesb Linth ein Jahressalär von\nCHF 240'000 (Kasten unten rechts auf S. 7).\n-4-\n\n1.12. Ausgabe vom 30.04.2015\na. Die unzutreffenden bzw. widerrechtlichen Zitate aus der vorangehenden Ausgabe vom 23.04.2015, nämlich der Vorwurf des \"falschen Machtbewusstseins\"\nund des \"Jahresgehalts von 240 000 Franken\" im Leserbrief von [__Autor__]\n(S. 25);\nb. Die Bezeichnung des Klägers 1 als \"Tyrann\" bzw. der Vorwurf, er würde Leute\n\"tyrannisieren\" in demselben Leserbrief (S. 25).\n\n1.13. Ausgabe vom 11.06.2015\na. Behauptung, der Kläger 1 und die Kesb Linth hätten nur aufgrund des Mediendrucks gewisse von der Beklagten geforderte Massnahmen umgesetzt:\n- \"Der Mediendruck scheint zu nützen. Nach dem letzten ON-Artikel bekommt\nder 15-jährige [_Herkunft_] Bube laufend gute Noten…\" (Bildlegende S. 3);\n- Der öffentliche Druck nützt. Doch der öffentliche Druck scheint zu nützen. Exakt\nseit dem letzten ON-Artikel – welch schöner Zufall – erhält Marco laufend gute\nNoten.\" (Zweite Spalte S. 3)\nb. Behauptung, in Sozialkreisen würde die Schiffstherapie \"als Gefängnis\" kritisiert\n(Vierte Spalte S. 3).\n\n1.14. Ausgabe vom 18.06.2015\na. Vorwurf, die Kesb Linth sei \"allmächtig, willkürlich und machtbesessen\" im Leserbrief von [___Autor___] (S. 27).\n\n1.15. Ausgabe vom 16.07.2015\na. Behauptung, das Vorgehen der Kesb Linth im Fall Marco H. verstosse gegen die\nUNO-Konvention über die Rechte der Kinder und Marco H. werde deswegen die\nKesb Linth später einklagen können (Vierte Spalte S. 5);\nb. Bezeichnung der Kesb Linth als Geheimbehörde (zweimal im Kommentar des\nBeklagten 2, S. 5);\nc. Behauptung, der Kläger 1 beziehe einen Jahreslohn von mehr als 200 000 Franken (Kommentar des Beklagten 2, S. 5);\nd. Behauptung, Marco H. müsste zum Orthopäden ins [__Ort__] Spital, er dürfe\ndies aber nicht (Kasten unten rechts auf S. 5).\n\n1.16. Ausgabe vom 30.07.2015\na. Verwendung des Begriffs Verbannung (S. 1) bzw. \"verbannt\" (Artikel und Kommentar, S. 5);\nb. Behauptung, \"KESB verweigert nötigen Arztbesuch\" (Titel, S. 1);\nc. Aussage, Marco H. \"müsste seit Monaten zum Arzt, dürfe aber nicht\" (S. 1);\nd. Aussage, der Kläger 1 habe einen vom Chefarzt der Orthopädie des [__Name\ndes Spitals__] angesetzten Termin für Marco H. absagen lassen (S. 1);\ne. Behauptung \"Arzt fordert 'unabdingbare' Untersuchung – KESB mauert\" (Obertitel, S. 5)\nf. Behauptung, \"KESB verbietet Marco ärztliche Untersuchung\" (Titel, S. 5);\ng. Mehrfache Behauptungen im Text, Angestellte der Kesb Linth hätten medizinisch\ngebotene Untersuchungen des Fusses von Marco H. verhindert (S. 5);\nh. Zitat der Aussage der Mutter von Marco H. \"die KESB verbietet seit über einem\nJahr die ärztliche Versorgung meines Kindes und gefährdet damit seine Gesundheit\" (S. 5, vierte Spalte).\n\n1.17. Ausgabe vom 06.08.2015\na. Behauptung, \"A.___________ von der KESB Linth lässt die Untersuchung absagen\" (S. 1);\nb. Behauptung, \"Marco H. auf dem Jugendschiff darf nicht zum Arzt\" (Obertitel,\nS. 7);\n-5-\n\nc. \"Letzten Donnerstag hätte der 15-jährige Schiffsjunge im [_Name des Spitals_]\nuntersucht werden müssen. KESB-Direktor A.________ hat den Termin aber absagen lassen.\" (S. 7, zweite Spalte);\nd. \"Damit ist klar: Die KESB hat sich zum Nachteil des Jugendlichen knallhart über\ndas ärztliche Aufgebot hinweggesetzt.\" (S. 7, zweite Spalte);\ne. Bezeichnung der Kesb Linth als \"gefühlte Terror-Behörde\" im Kommentar von\n[_Name des Autors_] (S. 19).\n\n"}