Wie das Gericht die Verrechnungsforderung beurteilt, ergibt sich in der Regel nicht aus dem Dispositiv, sondern nur aus der Begründung. Voraussetzung der Erstreckung der Rechtskraft auf die zur Verrechnung gestellte Forderung ist dabei einerseits, dass sich die Hauptforderung als (zumindest teilweise) begründet erweist (sonst stellt sich die Frage der Verrechnung gar nicht), und andererseits, dass das Gericht die Verrechnungsforderung materiell beurteilt und nicht etwa bloss die Zulässigkeit der Verrechnung oder die Wirksamkeit der Verrechnungserklärung verneint. Sind diese Bedingungen erfüllt, erfasst die Rechtskraft des Urteils auf Abweisung (oder teilweise Gutheissung und entsprechende