Zuzugestehen ist der Schuldnerin, dass sie diesen Wert beanstandet und dazu beim Kreisgericht als untere Aufsichtsbehörde in Betreibungssachen eine Beschwerde einreichte. Angesichts der vom Steueramt S. am 28. Mai 2021 eröffneten Steuerwerte von Fr. 43'680.00 Mietwert und 1.95 Mio. Franken amtlicher Verkehrswert, erscheint aber wenig plausibel, dass bei einer konkursamtlichen Versteigerung ein Preis erzielt werden kann, der über den grundpfandrechtlich sichergestellten Forderungen liegt, welche gemäss der Forderungsanmeldung der hypothezierenden A. mit rund 3.42 Mio. Franken zu veranschlagen sind. Nicht übersehen wird dabei, dass die Schuldnerin diese