Eigentumswohnung eine im Auftrag des Betreibungsamtes erstellte Marktwertexpertise vom 29. Oktober 2020 berücksichtigte, welche den Wert bei einer von der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Pfandgläubigerin geltend gemachten Forderung aus Grundpfandrechten per 8. Januar 2021 von rund 3.42 Mio. Franken auf 2.25 Mio. Franken schätzte, und bei den übrigen Forderungen (exkl. Verantwortlichkeitsansprüche) vermerkte, dass diese Forderungen (seitens der Schuldner) bestritten seien.