Am 24. September 2017 unterzeichneten die Gläubiger als Darlehensgeber einerseits sowie der Schuldner und seine Frau als Darlehensnehmer andererseits einen Darlehensvertrag über Fr. 150'000.00, unverzinslich und rückzahlbar ab 1. April 2018 in monatlichen Raten à mindestens Fr. 700.00. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte am 5. Oktober 2017. Am 1. Juni 2020 trennten sich die Darlehensnehmer, wobei der Schuldner im Eheschutzentscheid dazu verpflichtet wurde, "die Darlehensrückzahlungen an die Eltern von D." zu übernehmen.