die verpfändeten Vermögenswerte die vom Gläubiger aufgenommenen Kredite nicht mehr gedeckt hätten und deshalb von der Bank veräussert worden seien, im Umfang von 50% der Kredite deshalb einen Schaden erlitten, weil die Bank ihrer Warnpflicht nicht nachgekommen sei und er daher nicht auf die Unterzeichnung der Kreditverträge verzichtet habe. Bei diesem Verständnis stellt die Verpflichtung der Schuldnerin zur Bezahlung von Fr. 1'177'000.00 entgegen deren Ansicht keine Strafzahlung, sondern insofern Schadenersatz dar, als der Gläubiger vom Appellationsgericht Nancy wirtschaftlich so gestellt werden wollte, wie er gestellt gewesen wäre, wenn er