Substanziieren vs. Schätzen – eine Annäherung an die Rechtsfigur der "perte d'une chance"?, in: Festschrift für Willi Fischer, Ohne jegliche Haftung, 2016, S. 447 ff., und BGE 145 III 225 [zum merkantilen Minderwert]). ddd) Zu prüfen ist damit, ob der fraglichen Zahlungsverpflichtung, die unter dem Aspekt der "perte de chance" an sich keine Anerkennungsverweigerung rechtfertigt, die Anerkennung und Vollstreckung deshalb zu versagen sind, weil es sich dabei gar nicht um eine Schadenersatzzahlung aufgrund der Theorie der "perte de chance", sondern um eine ordre public-relevante Strafzahlung handelt. Dabei fällt Folgendes in Betracht: