Rechtsfigur der "perte de chance" auch keinen pönalen Charakter und könne demzufolge auch nicht mit den sogenannten "punitive damages" verglichen werden, sondern diene, so der Vorrichter unter Hinweis auf das Beispiel eines kurz vor Turnierbeginn bei einem unverschuldeten Unfall verletzten Tennisspielers, dazu, die bestehende Beweisproblematik zu mildern. Die Rechtsfigur der "perte de chance" könne vor diesem Hintergrund nicht als ungerecht abgetan werden; sie stehe, auch wenn sie nicht anerkannt sei, insbesondere nicht im eklatantem Widerspruch zum Grundgedanken der inländischen Rechtsordnung oder zur ihr zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellung.