Vermögen an und zeichnete, um die Rendite des von der F. (SA). in einem aus hochverzinslichen Börsenwerten zusammengesetzten Fond angelegten Geldes zu verdoppeln, ein unverzüglich in die nämlichen Börsenwerte investiertes Darlehen der Bank E. AG in der Höhe der eingebrachten Vermögenswerte. Als Sicherheit für das Darlehen verpfändeten die Anleger die Wertpapiere, in die sie investiert hatten. Nach dem Börsencrash informierte die Bank die Anleger darüber, dass sie die (verpfändeten) Wertpapiere verkaufen werde. Die Anleger erhoben daraufhin gegen die Bank Klage beim Landgericht Nancy auf Ungültigkeit der Darlehensverträge, Rückzahlung der investierten Beträge und Schadenersatz.