1. In Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Zwischenentscheid des Einzelrichters des Kreisgerichts […] vom 24. Februar 2023 (VV.2022.56-[…]) vollumfänglich aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass die Klagebewilligung des Vermittleramts […] vom 18. März 2022 ungültig ist. 3. Auf die Klage vom 16. Juni 2022 (VV.2022.56-[…]) wird nicht eingetreten.