2. Nach erfolglosen Mahnungen und Einleiten einer Betreibung reichte die Klägerin am 31. Januar 2022 beim Vermittlungsamt […] ein Schlichtungsgesuch ein. Die Schlichtungsverhandlung fand am 18. März 2022 statt, wobei für die Klägerin I.__ erschien, der von Rechtsanwalt H.__ begleitet wurde. Auf Seiten der Beklagten nahm der einzelzeichnungsberechtige Verwaltungsrat J.__ teil; dieser wurde von Rechtsanwalt G.__ begleitet (vi-act. 3). Im Rahmen der Schlichtungsverhandlung machte die Beklagte geltend, mit der Teilnahme von I.__ sei das persönliche Erscheinen der Klägerin in Sinne von Art. 204 Abs. 1 ZPO nicht ausgewiesen.