1. Die Paritätische Kommission F.__ (Klägerin) ist als Verein konstituiert und nicht im Handelsregister eingetragen. Sie beauftragte eine Drittfirma damit, bei der E.__AG, (Beklagte) für die Periode 1. November 2016 bis 31. Dezember 2018 eine Lohnbuchkontrolle durchzuführen. Gestützt auf den Bericht dieser Drittfirma (kläg.act. 6-8) erliess die Klägerin – nachdem die Beklagte zum Bericht hatte Stellung nehmen können (kläg.act. 9 und 10) – am 19. September 2019 ihren Entscheid betreffend "Verstoss gegen den Gesamtarbeitsvertrag […]" (kläg.act. 11). Sie stellte fest, dass die Beklagte gegen diverse Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages […] (GAV) verstossen habe: