b/aa) Die Klägerin führte anlässlich der Hauptverhandlung unter anderem aus, die Parteien hätten am 15. Oktober 2019 einen Werbeflächenvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag habe sie, die Klägerin, sich verpflichtet, für die Beklagte Werbung herzustellen und diese während der Vertragsdauer auf der Werbefläche des Transportfahrzeuges der C._____ zu platzieren. Bei der Werbung handle es sich um eine Anzeige mit dem Firmensignet und den Kontaktinformationen der Beklagten, welche für die gesamte Werbelaufzeit von fünf Jahren zur Platzierung auf der Werbefläche bestimmt worden sei.