2. Gestützt auf die Klagebewilligung des Vermittlungsamtes Obersee-Gaster vom 19. Juli 2021 erhob die Klägerin am 25. August 2021 beim Kreisgericht See-Gaster Klage und verlangte zusammengefasst und sinngemäss, die Beklagte sei zu verpflichten ihr, der Klägerin, Fr. 2'000.00 zuzüglich Zins von 5% seit 5. Juni 2020, Mahngebühren (Fr. 20.00), eine Gebühr für die Adressauskunft (Fr. 20.00) sowie die Kosten für das Schlichtungsverfahren (Fr. 200.00) zu bezahlen. Da die Klageschrift © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte