1. Am 15. Oktober 2019 unterzeichneten die A._____ GmbH (Klägerin) und die B._____ AG (Beklagte) einen Werbeflächenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Gemäss diesem Vertrag verpflichtete sich die Klägerin Werbung für die Beklagte herzustellen und während der Vertragsdauer auf der Werbefläche des Transportfahrzeuges der C._____ anzubringen. Im Gegenzug sollte die Beklagte ein Honorar von Fr. 2'500.00 zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Am 5. März 2020 sandte die Klägerin der Beklagten eine "Vertragsbestätigung" zu und teilte ihr ausserdem mit,