Gegen den erstinstanzlichen Entscheid reichte die Beklagte am 8. Juni 2021 bei der Einzelrichterin des Kantonsgerichts im Personen-, Erb- und Sachenrecht eine Beschwerde ein. Sie verlangt die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Abweisung der Klage, eventualiter die Rückweisung der Klage an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. In ihrer Beschwerdeantwort vom 20. August 2021 ersuchten die Kläger um kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Erwägungen (Auszug) […] © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte III.