© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Tiefgarage aufgeladen werde. In der Folge liess die Beklagte dennoch bei ihrem Einstellplatz eine entsprechende Elektroinstallation anbringen, indem sie insbesondere eine CEE 16A 5Pol Steckdose samt Verkabelung ab Hauptverteiler installieren liess.