In der Folge äusserte sich G.______, Präsident des Verwaltungsrats der Beklagten, in einer E-Mail vom 10. Februar 2020 an die Miteigentümer dahin, "leider" sei "bis heute kein qualifiziertes Mehr bezüglich der Installation der Steckdose bei meinem Parkplatz zu Stande gekommen" und könne eine solche "deshalb nicht vor der STWG Versammlung installiert werden".