Beim Bau der Garage wurden zwischen dem Elektrohauptverteiler und den einzelnen Einstellplätzen Leerrohre für mögliche Ladestationen geplant und auch verlegt. Im Juni 2019 unternahm die Beklagte einen ersten Vorstoss für je einen eigenen Stromanschluss pro Einstellplatz, allenfalls eigenen Stromanschlüssen für einzelne Plätze. Mit E-Mail vom 9. September 2019 teilte die Verwalterin den Miteigentümern daraufhin mit, aus den "Reaktionen aus der STWEG" ersehe sie, dass "im Moment keine Genehmigung für einen Stromanschluss" beim Platz der Beklagten zustande komme; zugleich holte sie offenbar Offerten für je einen