Damit ist die Eingabe verspätet erfolgt, bestätigt die Abgabequittung doch als Abgabezeitpunkt der "Eingabe Beschwerde" den 4. September 2020, wenn auch ganz kurz nach Mitternacht (4. September 2020, 00:02). Der zweite Versuch erfolgte noch ein paar Minuten später und nennt als © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte