2012 und in den ZAGB 2012 ergänzend vermerkt ist, die X Management GmbH werde "in der Schweiz durch die X Suisse GmbH … vertreten" (worauf hiernach noch zurückzukommen ist). Im Übrigen trifft zwar zu, dass der (nicht anwaltlich vertretene) Kläger, nachdem er in der Klageschrift soweit ersichtlich noch davon ausgegangen war, seine Vertragspartnerin sei die Beklagte gewesen ([…]