2. Am 25. September 2018 reichte der Kläger nach erfolglosem Vermittlungsverfahren (die Beklagte blieb der Vermittlungsverhandlung fern) beim Einzelrichter des Kreisgerichts eine Klage mit folgenden Rechtsbegehren ein: © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte "1. Die beklagte Partei sei zu verurteilen, der klagenden Partei Fr. 9'960.14 nebst 5% Zins zu bezahlen.