Entscheid Kantonsgericht, 10.08.2020 Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG (SR 241); Art. 20 Abs.1, Art. 62 ff. OR (SR 220); Art. 55 Abs. 1, Art. 57, Art. 326 ZPO (SR 272). Nach den im Beschwerdeverfahren nicht mehr umstrittenen Feststellungen der Vorinstanz betrieb die Beklagte zur relevanten Zeit ein unlauteres Schneeball-, Lawinen- oder Pyramidensystem im Sinn von Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG mit der Folge, dass auf dieser Grundlage geschlossene Verträge im Sinn von Art. 20 Abs. 1 OR sittenwidrig und nichtig sind. Die Vorinstanz sprach dem Kläger, der bei der Beklagten Gutscheine bezogen hatte, für seine dafür erfolgten Zahlungen gestützt auf Art. 62 ff. OR einen Rückforderungsanspruch zu.