© Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte die B AG an und forderte gleichentags die Klägerin zur Zahlung des Kostenvorschusses von Fr. 600.00 auf. 3.a) Gegen diese Kostenvorschussverfügung vom 7. August 2019 erhob die A AG (nachfolgend Beschwerdeführerin) am 14. August 2019 Beschwerde bei der Einzelrichterin des Kantonsgerichts. Sie beantragt, es sei die Verfügung der Vorinstanz vom 7. August 2019 betreffend die Leistung eines Kostenvorschusses aufzuheben und von der Erhebung eines Kostenvorschusses abzusehen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST). […]