Im Rahmen eines darauffolgenden E-Mailverkehrs zwischen der Einzelrichterin und dem Rechtsvertreter der A AG, in welchem letzterer weiterhin an seiner Position, wonach mit Einleitung eines Massnahmeverfahrens das Hauptverfahren auch schon rechtshängig werde und daher nun abzuschreiben sei, festhielt, stellte die Einzelrichterin die Fortsetzung des mit der Eingabe vom 23. Juli 2019 neu eingeleiteten Verfahrens mit der Erhebung eines Kostenvorschusses in Aussicht. Mit Verfügung vom 7. August 2019 zeigte die Einzelrichterin den Parteien formell den Eingang der "Klage betreffend definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes" der A AG gegen