Die Gesuchstellerin machte geltend, sie habe sich gegenüber der C GmbH, einer Unternehmerin der Überbauung der besagten Liegenschaft, verpflichtet, Beton für den Rohbau des geplanten Mehrfamilienhauses zu liefern, für die Weiterverwendung aufzubereiten und in die entsprechenden Schalungen zu pumpen. Die C GmbH habe alsdann ihre Rechnungen trotz vertragsgemässer Arbeiten nicht vollständig bezahlt. Sie ersuchte daher um vorläufige Eintragung eines © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte