Hingegen sind die Prozessaussichten … bei der Ermittlung des Streitwerts irrelevant. Nachdem hier die Klägerin mit ihrer Klage nach Art. 85a SchKG darum ersucht, es sei festzustellen, dass Forderungen von rund 9 Mio. Franken nicht bestünden, entspricht der Streitwert somit diesem Betrag.