Ein beruflich im Fürstentum Liechtenstein niedergelassener Anwalt, der das Anwaltspatent des Kantons St. Gallen besitzt, beantragt für sein Nebenbüro im Kanton St. Gallen die Eintragung ins Anwaltsregister und ins Register der Notare. Der Präsident der Anwaltskammer weist das Gesuch ab. Aus den Erwägungen: