Indem er die Aussagen von B. sowie den (milderen) Würdigungsvorbehalt des Kreisgerichts Wil schlicht ignorierte und in seinem Parteivortrag dennoch u.a. einen Schuldspruch wegen Raubes, eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie einen Landesverweis für vier Jahre für seinen Mandanten beantragte, verletzte er seine Sorgfaltspflicht in grober Weise. Die Vorgehensweise von Rechtsanwalt A. geht dabei über "eine unrichtige Beratung", "ein prozessual falsches Vorgehen" oder "bloss taktisch oder psychologisch unkluges Vorgehen" hinaus und stellt die Vertrauenswürdigkeit der Anwaltschaft in Frage.