Schliesslich wird ihm vorgeworfen, bei der mündlichen Besprechung vom 15. August 2022 in der Justizvollzugsanstalt D. keinen Übersetzer beigezogen zu haben, obwohl B. einen solchen verlangt habe. Das Kreisgericht weist in der Anzeige ferner darauf hin, dass es das Mandat von Rechtsanwalt A. als amtlicher Verteidiger am 18. August 2022 widerrufen habe.