verweisen sei, obwohl dieser sich gegen die Anordnung einer Landesverweisung gewehrt habe. Zu Beginn seines mündlichen Plädoyers habe er Folgendes gesagt: "Ich möchte vorausschicken, dass es für mich keine Punkte gab, die mich ernsthaft zweifeln liessen an den tatsächlichen Feststellungen der Staatsanwaltschaft". Dies obwohl B. sich gegen die Feststellungen der Staatsanwaltschaft gestellt habe.