1. Am 22. September 2022 ging bei der Anwaltskammer eine Anzeige des Kreisgerichts Wil gegen Rechtsanwalt A. ein. Das Kreisgericht warf ihm vor, an der Hauptverhandlung vom 18. August 2022 vor dem Kreisgericht Wil […] den Antrag gestellt zu haben, dass sein damaliger Mandant B. des Raubes schuldig zu sprechen sei, obwohl B. im ganzen Vorverfahren und auch vor Gericht vehement bestritten habe, dem Opfer etwas weggenommen zu haben. Weiter habe Rechtsanwalt A. beantragt, B. sei mit einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten zu bestrafen, wovon acht Monate zu vollziehen und die restlichen 13 Monate aufzuschieben seien.