Dass seine Kanzlei bei Google-Suchen fast immer zuoberst in der Trefferliste erschien, hat er wahrscheinlich durch die Abstinenz seiner Konkurrenten erreicht, die auf den Einsatz dieses Werbemittels verzichteten. Seit dem Eingang der Anzeige bei der Anwaltskammer ist allerdings zu beobachten, dass zunehmend auch andere St. Galler Anwaltskanzleien Google Adwords als Werbemittel einsetzen, was wie dargelegt grundsätzlich auch zulässig ist (vgl. zu digitalen Marketingmethoden der Anwaltschaft auch Genna, Sind wir Anwälte fit für die Digitalisierung?, Anwaltsrevue 2017/2, S. 55 ff.